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CTS Eventim wehrt sich gegen Verbraucherschutzklage

Betroffene können sich nun an einer sogenannten Musterfeststellungsklage des Bundesverbands Verbraucherzentralen (vzbv) gegen CTS Eventim beteiligen, bei der es um die Zurückzahlung auch der Vorverkaufsgebühren bei pandemiebedingt abgesagten Konzerten geht. Der Konzern hält die Klage jedoch für "offensichtlich un­begründet".

Dietmar Schwenger13.02.2023 10:02
CTS eventim wehrt sich gegen Verbraucherschutzklage
Hält die Klage für "unbegründet": Klaus-Peter Schulenberg, CEO CTS Eventim CTS Eventim

Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (FAZ) berichtet, dass es im Rahmen der Gutscheinlösung in der Coronazeit vor allem Klagen gegen CTS Eventim gegeben habe. Der Zeitung hatte der von Klaus-Peter Schulenberg geleitete Konzern damals erklärt, dass es sich bei dem einbehaltenen Teil bei Rückerstattung des Ticketpreises um Gebühren für Leistungen gehandelt habe, die man erbracht hätte.

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